Pflegehilfsmittel für die häusliche Pflege
Wir unterstützen Pflegebedürftige und Angehörige bei der Beantragung und Versorgung mit Pflegehilfsmitteln.
WER HAT ANSPRUCH?
Anspruch besteht in der Regel bei:
Vorhandener Pflegegrad
Die pflegebedürftige Person verfügt über einen anerkannten Pflegegrad (Pflegegrad 1 bis 5), der von der Pflegekasse festgestellt wurde.
Häuslicher Pflege
Die pflegebedürftige Person wird zu Hause, in der eigenen Wohnung oder in einer Wohngemeinschaft gepflegt und lebt nicht dauerhaft in einer vollstationären Pflegeeinrichtung.
Versorgung durch Angehörige, Pflegedienst oder Betreuungsperson
Die Pflege erfolgt ganz oder teilweise durch Angehörige, Freunde, ehrenamtliche Helfer oder einen ambulanten Pflegedienst. Die Pflegehilfsmittel dienen dabei dem Schutz der pflegenden Person sowie der Unterstützung einer hygienischen Pflege.
SO EINFACH FUNKTIONIERT ES
01
Anfrage senden
Füllen Sie unser Anfrageformular aus.
02
persönliche Beratung
Wir prüfen Ihre Angaben und beraten Sie zu den Möglichkeiten der Versorgung.
03
Antragstellung
Wir unterstützen Sie bei den erforderlichen Unterlagen und der Einreichung bei Ihrer Pflegekasse.
04
Laufende Versorgung
Nach Genehmigung erfolgt die regelmäßige Versorgung mit den benötigten Pflegehilfsmitteln.
MÖGLICHE PFLEGEHILSMITTEL
Die tatsächliche Auswahl erfolgt bedarfsgerecht nach individueller Beratung.

Ihre
Vorteile

- Persönliche Betreuung
- Unterstützung bei der Antragstellung
- Schnelle Bearbeitung
- Zuverlässige Versorgung
- Direkter Ansprechpartner
- Unterstützung bei der Kommunikation mit der Pflegekasse
- Unverbindliche Erstberatung
Wir begleiten Sie von der ersten Anfrage bis zur laufenden Versorgung und unterstützen Sie bei allen erforderlichen Schritten gegenüber Ihrer Pflegekasse.












